AGB
Eine Marke der ACISO Fitness & Health GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
bzgl. unseres Online Fitness Angebots – elements2go
1. Vertragsgegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – das muss sein.
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge von ELEMENTS Fitness und Wellness bzw. ACISO Fitness & Health GmbH mit ihren Mitgliedern. Die Nutzung des Online-Portals elements2go wird zusätzlich zu den weiteren Leistungsangeboten den Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuell gültigen Fassung.
2. Teilnahme erwünscht? Dann los!
Voraussetzung für die Teilnahme bei elements2go ist eine laufende gültige Mitgliedschaft in einem unserer ELEMENTS Studios unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ELEMENTS Fitness und Wellness. Der Vertragspartner ist die MFD GmbH. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen. Die Teilnahme bei elements2go ist beschränkt auf Mitglieder von ELEMENTS.
Zu beachten ist, dass nicht alle Übungen für jeden geeignet sind. Vor der Aufnahme körperlicher Aktivitäten sollte ein Arzt konsultiert werden. Auch von übermäßigem Essen vor dem Training ist abzusehen. Um das Verletzungsrisiko zu verringern, sind Überbeanspruchung und ruckartige Bewegungen zu vermeiden. Die Übungen ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung; mögliche Einschränkungen aufgrund von chronischen oder akuten Krankheiten oder für Frauen in der Schwangerschaft sind unbedingt zu beachten. Die Nutzung der elements2go Plattform für unterwegs erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Es wird bitte nur privat geturnt – Nutzungsbedingungen.
Alle Videos bei elements2go sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, z. B. die unerlaubte Vervielfältigung, Speicherung, öffentliche Vorführung, Sendung oder sonstige gewerbliche Nutzung, ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Der Verweis auf Waren oder Dienstleistungen anderer Internet- oder sonstiger Anbieter, egal ob kommerzieller oder privater Natur, ist nicht zulässig.
Das Angebot der elements2go-Plattform wird nur innerhalb des Mitgliederbereichs zur Verfügung gestellt. Das jeweilige Mitglied von ELEMENTS ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das Zugangspasswort für den Mitgliederbereich ist streng vertraulich zu behandeln. Es ist durch das Mitglied selbst Sorge zu tragen, dass entsprechende Zugänge nur von ihm/ihr persönlich genutzt werden. Über jede missbräuchliche Benutzung von persönlichen Passwörtern oder Zugängen für elements2go über den Mitgliederbereich ist die ACISO Fitness & Health GmbH umgehend und eindeutig in Kenntnis zu setzen.
Das Einstellen von Inhalten, welche unsere betrieblichen Ressourcen nachteilig beeinflussen, ist nicht erlaubt. Insbesondere ist es untersagt, Materialien zu speichern, zu veröffentlichen und/oder zu übermitteln, die Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören und/oder einzuschränken. Schließlich ist es zu unterlassen, die bei elements2go zur Verfügung gestellten Bereiche zu modifizieren, zu überschreiben, zu kopieren oder zu verbreiten.
4. Wir freuen uns auf Beiträge – allerdings erfolgen bei außerordentlichen Handlungen auch außerordentliche Maßnahmen.
Wenn die ACISO Fitness & Health GmbH von Dritten wegen einer Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen aus Ziffer 3 in Anspruch genommen wird, so hat das Mitglied die ACISO Fitness & Health GmbH von sämtlichen entsprechenden Ansprüchen Dritter inklusive angemessener Rechtsverfolgungskosten auf erstes Anfordern freistellen.
Die ACISO Fitness & Health GmbH behält sich im Hinblick auf die Interessen der Teilnehmergemeinschaft sowie auf die gesetzlichen Vorschriften das Recht vor, ein Mitglied von elements2go, bei dem der dringende Verdacht besteht, gegen die vorstehenden Regeln in schwerwiegender Weise verstoßen zu haben, ohne weitere Angabe von Gründen abzulehnen bzw. den Zugang zu dem Portal nach eigenem Ermessen teilweise oder vollständig zu sperren/löschen.
5. Wie funktioniert die Teilnahme?
Der genaue Teilnahme-Ablauf ergibt sich aus den Benutzungshinweisen „so geht´s“ auf der eingebundenen elements2go-Internetseite.
6. Technik ist notwendig. Was genau, steht hier.
Zur Nutzung von elements2go.com wird ein aktueller Internet-Browser sowie eine aktuelle Version des Flash Player-Plugins von Adobe, eine Breitband-Internet-Verbindung mit mindestens 2000 kbit Downloadgeschwindigkeit vorausgesetzt. Zudem muss der Internet-Browser die Nutzung von Javascript und Cookies gestatten.
7. Wir sind, mit kleinen Einschränkungen, Tag und Nacht verfügbar.
Da wir außerhalb des Servers keinerlei Einfluss auf den Transport von Daten über das Internet haben sowie aufgrund der Eigenarten und Unsicherheiten des Internets, kann keine Haftung für Fehler im Bereich der Datenübertragung übernommen werden. Wir bemühen uns um eine weitest gehende Verfügbarkeit des Dienstes elements2go über das Internet. Betriebsunterbrechungen aus technischen Gründen (Server-Backup, Wartung usw.) sind möglich. Entsprechend kann für Schäden, die aus einer zeitweisen Nichtverfügbarkeit oder nur eingeschränkten Verfügbarkeit herrühren, keine Haftung übernommen werden.
8. Die Datensicherheit ist uns wichtig.
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) behandelt.
9. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Standort unseres Hauptsitzes, wenn das Mitglied Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: April 2019